Urheberrechtssperren werden in der Regel durch eine Beanstandung eines Rechteinhabers ausgelöst, die bestimmte Listings in Ihrem Shop kennzeichnet. Seltener erkennt die automatische Prüfung von Google Inhalte mit Wasserzeichen oder Fingerprint, ohne dass eine Autorisierung verifiziert werden konnte.
Anders als bei gefälschten Waren (wo Sie das Produkt unter Umständen rechtmäßig weiterverkaufen können) bedeutet eine Urheberrechtssperre meist, dass ein bestimmtes Bild, Video, Musikstück, eine Schriftart oder ein anderes kreatives Werk in Ihrem Shop nicht für die von Ihnen vorgenommene Nutzung lizenziert ist.
Rechtlicher Hintergrund in Deutschland: Maßgeblich ist das UrhG (Urheberrechtsgesetz). Im Unterschied zum US-amerikanischen „fair use” kennt das deutsche Recht nur eng gefasste Schranken des Urheberrechts (§§ 44a-63a UrhG) - etwa das Zitatrecht (§ 51 UrhG) oder die Pressespiegel-Schranke (§ 49 UrhG). Eine pauschale „Verwendung für kommerzielle Produktbilder” ist davon nicht abgedeckt. Hinzu kommt: Die DSM-Richtlinie (EU 2019/790) wurde 2021 ins deutsche Recht übernommen und beeinflusst nutzergenerierte Inhalte direkt. Für Musik ist die GEMA zuständig, für visuelle Kunst die VG Bild-Kunst - Lizenzen müssen über diese Verwertungsgesellschaften eingeholt werden, soweit der Künstler bei ihnen Mitglied ist.
Drei Lösungswege
Weg 1: Bestreiten (der Anspruch ist unbegründet)
Wenn die Beanstandung des Rechteinhabers fehlerhaft ist - beispielsweise wenn Sie das Bild mit einer gültigen Lizenz verwendet haben, der Rechteinhaber die Lizenz aber nicht verifizieren konnte, oder wenn das Werk tatsächlich gemeinfrei oder durch eine UrhG-Schranke (etwa Zitatrecht § 51 UrhG) abgedeckt ist:
- Stellen Sie Ihre Lizenznachweise zusammen (Beleg von Shutterstock / Getty / Unsplash Pro / direkt vom Künstler / GEMA-Lizenz für Musik / VG Bild-Kunst-Lizenz für Kunstwerke)
- Reichen Sie eine Gegendarstellung über das Urheberrechts-Beschwerdeformular von Google ein
- Geben Sie eine eidesstattliche Versicherung ab (in Deutschland gemäß § 156 StGB / § 294 ZPO; teilweise wird zusätzlich eine notarielle Beglaubigung verlangt)
- Warten Sie 10 bis 14 Werktage auf die Antwort des Rechteinhabers
Wenn der Rechteinhaber innerhalb der gesetzlichen Frist nicht reagiert, stellt Google das Listing wieder her.
Vorsicht vor Anwalts-Abmahnungen: Parallel zur Google-Beanstandung kommt in Deutschland häufig eine anwaltliche Abmahnung mit Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - Streitwerte für unlizenziert verwendete Stockfotos liegen typischerweise zwischen 1.500 € und 3.000 € zuzüglich Gegenstandswert-Anwaltsgebühren. Reagieren Sie niemals ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt für IT-/Urheberrecht; eine vorschnelle Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung bindet Sie auf Jahre mit hohen Vertragsstrafen pro Wiederholungsfall.
Weg 2: Lizenzieren (die Nutzung war unlizenziert, aber legitim)
Wenn Sie das Werk ohne Lizenz verwendet haben, die Nutzung aber sonst legitim ist (etwa weil Sie Produktbilder einer Marke für den Wiederverkauf reproduziert oder ein Stockfoto ohne Bezahlung verwendet haben):
- Erwerben Sie nachträglich die passende Lizenz - Shutterstock, Adobe Stock, Direktlizenz beim Künstler, GEMA-Lizenz für Musikstücke, VG-Bild-Kunst-Lizenz für Werke bildender Kunst, oder Markenautorisierung für Produktfotos
- Aktualisieren Sie Ihren Shop, sodass nur lizenzierte Medien angezeigt werden
- Dokumentieren Sie die Lizenzierung in Ihrem Wiederherstellungs-Nachweis (Rechnung mit klarer Identifikation der lizenzierten Datei, Lizenzumfang und -dauer)
- Reichen Sie den Antrag mit den Lizenzdokumenten erneut ein
Weg 3: Entfernen (der Inhalt hätte gar nicht da sein dürfen)
Wenn der Inhalt unautorisiert war - kopiert aus einem anderen Shop, von der Website eines Herstellers gescraped, mit einem Tool generiert, dessen Nutzungsbedingungen Sie verletzt haben:
- Entfernen Sie jede Instanz aus Ihrem Shop und aus Ihrem Feed
- Auditieren Sie Ihre Medienbibliothek auf weitere unautorisierte Inhalte
- Ersetzen Sie sie durch eigene Fotografien oder lizenzierte Alternativen
- Warten Sie auf die erneute Prüfung durch den Crawler von Google (üblicherweise 5 bis 10 Tage)
- Reichen Sie den Antrag mit einem sauberen Shop erneut ein
Worauf Google bei der Prüfung konkret achtet
Die Wiederherstellungsprüfung bei Urheberrechtssperren ist gründlicher als bei Falschdarstellung. Konkret werden geprüft:
- Die konkrete URL oder das konkrete Produkt, das in der ursprünglichen Beanstandung markiert wurde
- Alle weiteren Listings, die dieselben Medien verwenden
- Ob der Rechteinhaber seine Beanstandung zurückgezogen oder aufrechterhalten hat
- Ob Sie strukturelle Änderungen vorgenommen haben, um eine Wiederholung zu verhindern (z. B. ein dokumentierter Beschaffungsprozess)
Eine Wiederherstellung, die nur das markierte Listing korrigiert, andere ähnliche Probleme aber bestehen lässt, scheitert in der Regel beim zweiten Crawl.
DSA-Kanal
Für EU-Händler sind Urheberrechtsstreitigkeiten ausdrücklich vom außergerichtlichen EU-DSA-Beschwerdeweg abgedeckt. Besonders nützlich, wenn der Anspruch des Rechteinhabers haltlos ist und die automatische Verarbeitung von Google Ihnen keine angemessene Möglichkeit zur Bestreitung gegeben hat.
Voraussetzungen: Niederlassung in der EU, zwei gescheiterte direkte Beschwerden, Lizenz- bzw. Gegendarstellungs-Dokumentation vorhanden.
Starten Sie eine evidenzgetriebene Wiederherstellung - wir generieren das Lizenzierungs-Dokumentationsraster und das prägnante Begleitschreiben, abgestimmt speziell auf Urheberrechtssperren.
Einspruch-Checkliste
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