„Webseite muss verbessert werden” ist das Auffang-Etikett von Google für technische Probleme, die ihre Crawler (AdsBot-Google bzw. Storebot-Google) daran hindern, Ihren Shop ordnungsgemäß zu indexieren. Anders als Falschdarstellung, die redaktioneller Natur ist, ist diese Sperre nahezu vollständig technisch - und damit am schnellsten zu beheben.
Speziell für deutsche Händler: Deutschland hat die strengsten Pflichtseiten-Regeln der EU. Selbst wenn Google diese Sperre primär aus technischen Gründen verhängt, sind fehlende oder fehlerhafte Pflichtseiten (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung, OS-Plattform-Link) zugleich ein Abmahn-Risiko unter UWG § 5a, TMG § 5, DSGVO Art. 13 und § 312g BGB. Eine vollständige Bereinigung schlägt also zwei Fliegen mit einer Klappe - Google-Compliance und Schutz vor Abmahnungen aus dem deutschen Markt.
Was Google tatsächlich geprüft hat
Die automatisierte Pipeline der Prüfer läuft gegen Ihren Shop und Ihre Feed-URLs. Häufige Fehlerursachen:
1. Feed-Landingpages liefern 4xx, 5xx oder Weiterleitungsketten
Die häufigste Ursache. Ihr Feed listet https://example.com/products/widget-12, aber die URL liefert 404, 410, 5xx oder leitet mehr als einmal weiter, bevor sie auflöst.
Lösung:
- Exportieren Sie die Produkt-URLs aus Ihrem Feed
- Prüfen Sie sie mit
curl -I -Lauf finalen Statuscode und Anzahl der Weiterleitungen - Bei Produkten mit 404: erneut veröffentlichen oder aus dem Feed entfernen
- Bei Weiterleitungsketten > 1 Sprung: zusammenfassen (Shopify fügt nach Handle-Änderungen häufig
/products/-Slug-Weiterleitungen ein)
2. SSL-Handshake-Fehler oder Mixed Content
Der Shop läuft über HTTPS, lädt aber Bilder, Skripte oder Schriften von http://. Der Crawler von Google behandelt Mixed-Content-Seiten als nicht verifiziert.
Lösung:
- Lighthouse Mobile gegen Ihre Startseite und 3 beispielhafte Produktseiten ausführen
- Im Tab „Probleme” auf „Gemischte Inhalte”-Warnungen achten
- Theme-CSS- und JS-Imports überall auf
https://umstellen - HSTS-Header prüfen:
Strict-Transport-Security: max-age=31536000; includeSubDomains
3. Schema.org-Product-Markup ungültig oder nicht vorhanden
Der Crawler von Google erwartet auf jeder Produktdetailseite ein gültiges Product-Schema - Name, Bild, Beschreibung, Offers (Preis + Währung + Verfügbarkeit). Ungültiges JSON-LD lässt die Prüfung scheitern.
Lösung:
- Testen Sie 3 Produktdetailseiten im Test für Rich-Suchergebnisse von Google
- Beheben Sie jeden „Fehler” (Warnungen sind in der Regel akzeptabel)
- Falls die
product.liquidIhres Themes kein Product-Schema ausgibt, installieren Sie eine Strukturdaten-App oder passen Sie das Template an
4. robots.txt blockiert AdsBot
Manche Händler setzen versehentlich Disallow: / für alles außer Googlebot - und vergessen, dass AdsBot-Google ein eigener Crawler ist.
Lösung:
- Rufen Sie
ihredomain.de/robots.txtauf - Stellen Sie sicher, dass Folgendes ausdrücklich erlaubt ist:
User-agent: AdsBot-Google→Allow: /User-agent: Storebot-Google→Allow: /
- Oder einfach
User-agent: *→Allow: /(vorbehaltlich Ihrer übrigen SEO-Anforderungen)
5. Lighthouse-Mobile-Score unter 70
Manche Prüfer prüfen Lighthouse manuell auf einer Beispiel-Produktseite. Shops mit Mobile-Scores unter 50 werden wegen schlechter Nutzererfahrung als beitragender Faktor markiert.
Lösung:
- LCP unter 2,5 s auf Produktseiten (Hero-Bilder komprimieren, ungenutztes JS entfernen)
- CLS unter 0,1 (explizite Breite/Höhe für Produktbilder setzen)
- TBT unter 200 ms (nicht kritische Shopify-Apps verzögern oder entfernen)
6. Pflichtseiten nach deutschem Recht (häufige Auslöser bei Shops mit DE-Markt)
Deutschland verlangt eine vollständige Liste verpflichtender Seiten und Hinweise. Fehlt eine davon, kann das gleichzeitig die GMC-Prüfung scheitern lassen und eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale oder eines Mitbewerbers auslösen:
- Impressum (§ 5 TMG - Telemediengesetz): vollständige juristische Person (Firmenname inkl. Rechtsform), Anschrift, Kontakt (E-Mail + Telefon), Registergericht und Handelsregisternummer (HRB für GmbH/AG, HRA für e. K.), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), bei Berufsregelungen: zuständige Aufsichtsbehörde. Ein Link „Impressum” muss von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.
- Datenschutzerklärung (DSGVO Art. 13 + § 13 TMG + TTDSG Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz): vollständige Auflistung aller Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger (auch Drittländer wie USA - relevant für Shopify, Cloudflare, Google), Speicherdauern, Betroffenenrechte.
- Cookie-Banner (TTDSG § 25, deutsche ePrivacy-Umsetzung): Opt-in-Pflicht für alle nicht-essentiellen Cookies, gleichberechtigter „Alle ablehnen”-Button, kein vorausgefülltes Häkchen, kein Cookie-Wall. Der Crawler von Google darf nicht durch eine Cookie-Wall blockiert werden - markiert als Verbergen von Inhalten.
- AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen): nicht zwingend, aber bei B2C-Versandhandel praktisch unverzichtbar (§§ 305 ff. BGB regeln Einbeziehung und Inhaltskontrolle).
- Widerrufsbelehrung (§ 312g BGB + Art. 246a EGBGB): exakter gesetzlicher Wortlaut der Musterwiderrufsbelehrung, 14-Tage-Frist, Muster-Widerrufsformular als separates Dokument bereitstellen. Formfehler werden vom OLG-Reigen routinemäßig als unwirksame Belehrung gewertet - die Frist verlängert sich dann auf bis zu 12 Monate.
- Link zur OS-Plattform (EU-Verordnung 524/2013): leicht zugänglicher anklickbarer Link auf
https://ec.europa.eu/consumers/odrim Impressum oder Footer. - BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) - formal nur für öffentliche Stellen verpflichtend, aber zunehmend von größeren Marken im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025 antizipiert.
Lösung:
- Impressum-Generator (z. B. e-recht24, IT-Recht Kanzlei) verwenden, alle Pflichtangaben einsetzen, im Footer global verlinken
- Datenschutzerklärung prüfen, alle eingesetzten Tools auflisten (Shopify, Cloudflare, Google Fonts lokal hosten, Klaviyo etc.)
- Cookie-Banner mit „Alle ablehnen”-Button auf Augenhöhe zu „Alle akzeptieren” - keine Dark Patterns
- Widerrufsbelehrung wortwörtlich aus dem aktuellen Mustertext nach EGBGB übernehmen (kein selbst formulierter Text)
- OS-Plattform-Link im Footer ergänzen
Die Vorgehensweise zur Wiederherstellung
Da diese Sperre technischer Natur ist, ist der Zyklus schneller als bei Falschdarstellung:
- Führen Sie alle 5 oben genannten Prüfungen durch (unser Prevention-Scanner erledigt das in 60 Sekunden über 45 Regeln)
- Beheben Sie jedes markierte Problem
- Testen Sie erneut mit dem Test für Rich-Suchergebnisse von Google, Lighthouse und
curlauf Feed-URLs - Warten Sie 24 Stunden auf den erneuten Crawl von Google
- Bestätigen Sie das positive Re-Evaluation-Signal über das productstatuses-Delta
- Beantragen Sie eine Überprüfung
Die meisten Sperren wegen „Webseite muss verbessert werden” werden beim ersten Versuch wieder aufgehoben, sobald alle technischen Probleme tatsächlich behoben sind. Die 6 %, bei denen das nicht passiert, haben meist eine übersehene Mixed-Content-Referenz oder ein CDN, das speziell für den User-Agent von AdsBot 4xx zurückliefert.
Probieren Sie den kostenlosen Prevention-Scan aus - er durchläuft die vollständige technische 43-Regeln-Pipeline (SSL, Schema, robots.txt, Lighthouse, Validierung der Landingpages) und legt in unter einer Minute jede Lücke offen.
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