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WARNING

Wenn Google sagt, Ihre Website muss verbessert werden.

Die vageste Sperrart - und gleichzeitig diejenige, die sich am schnellsten beheben lässt, weil die Auslöser technisch sind, nicht redaktionell.

Geschätzte Behebungsdauer
2-7 Tage
DSA-Weg
N/A
Zuletzt geprüft
2026-04-26
  • #webseiten-verbesserung
  • #landingpages
  • #schema-org
  • #ssl
  • #robots-txt
  • #wiederherstellung

„Webseite muss verbessert werden” ist das Auffang-Etikett von Google für technische Probleme, die ihre Crawler (AdsBot-Google bzw. Storebot-Google) daran hindern, Ihren Shop ordnungsgemäß zu indexieren. Anders als Falschdarstellung, die redaktioneller Natur ist, ist diese Sperre nahezu vollständig technisch - und damit am schnellsten zu beheben.

Speziell für deutsche Händler: Deutschland hat die strengsten Pflichtseiten-Regeln der EU. Selbst wenn Google diese Sperre primär aus technischen Gründen verhängt, sind fehlende oder fehlerhafte Pflichtseiten (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung, OS-Plattform-Link) zugleich ein Abmahn-Risiko unter UWG § 5a, TMG § 5, DSGVO Art. 13 und § 312g BGB. Eine vollständige Bereinigung schlägt also zwei Fliegen mit einer Klappe - Google-Compliance und Schutz vor Abmahnungen aus dem deutschen Markt.

Was Google tatsächlich geprüft hat

Die automatisierte Pipeline der Prüfer läuft gegen Ihren Shop und Ihre Feed-URLs. Häufige Fehlerursachen:

1. Feed-Landingpages liefern 4xx, 5xx oder Weiterleitungsketten

Die häufigste Ursache. Ihr Feed listet https://example.com/products/widget-12, aber die URL liefert 404, 410, 5xx oder leitet mehr als einmal weiter, bevor sie auflöst.

Lösung:

  • Exportieren Sie die Produkt-URLs aus Ihrem Feed
  • Prüfen Sie sie mit curl -I -L auf finalen Statuscode und Anzahl der Weiterleitungen
  • Bei Produkten mit 404: erneut veröffentlichen oder aus dem Feed entfernen
  • Bei Weiterleitungsketten > 1 Sprung: zusammenfassen (Shopify fügt nach Handle-Änderungen häufig /products/-Slug-Weiterleitungen ein)

2. SSL-Handshake-Fehler oder Mixed Content

Der Shop läuft über HTTPS, lädt aber Bilder, Skripte oder Schriften von http://. Der Crawler von Google behandelt Mixed-Content-Seiten als nicht verifiziert.

Lösung:

  • Lighthouse Mobile gegen Ihre Startseite und 3 beispielhafte Produktseiten ausführen
  • Im Tab „Probleme” auf „Gemischte Inhalte”-Warnungen achten
  • Theme-CSS- und JS-Imports überall auf https:// umstellen
  • HSTS-Header prüfen: Strict-Transport-Security: max-age=31536000; includeSubDomains

3. Schema.org-Product-Markup ungültig oder nicht vorhanden

Der Crawler von Google erwartet auf jeder Produktdetailseite ein gültiges Product-Schema - Name, Bild, Beschreibung, Offers (Preis + Währung + Verfügbarkeit). Ungültiges JSON-LD lässt die Prüfung scheitern.

Lösung:

  • Testen Sie 3 Produktdetailseiten im Test für Rich-Suchergebnisse von Google
  • Beheben Sie jeden „Fehler” (Warnungen sind in der Regel akzeptabel)
  • Falls die product.liquid Ihres Themes kein Product-Schema ausgibt, installieren Sie eine Strukturdaten-App oder passen Sie das Template an

4. robots.txt blockiert AdsBot

Manche Händler setzen versehentlich Disallow: / für alles außer Googlebot - und vergessen, dass AdsBot-Google ein eigener Crawler ist.

Lösung:

  • Rufen Sie ihredomain.de/robots.txt auf
  • Stellen Sie sicher, dass Folgendes ausdrücklich erlaubt ist:
    • User-agent: AdsBot-GoogleAllow: /
    • User-agent: Storebot-GoogleAllow: /
  • Oder einfach User-agent: *Allow: / (vorbehaltlich Ihrer übrigen SEO-Anforderungen)

5. Lighthouse-Mobile-Score unter 70

Manche Prüfer prüfen Lighthouse manuell auf einer Beispiel-Produktseite. Shops mit Mobile-Scores unter 50 werden wegen schlechter Nutzererfahrung als beitragender Faktor markiert.

Lösung:

  • LCP unter 2,5 s auf Produktseiten (Hero-Bilder komprimieren, ungenutztes JS entfernen)
  • CLS unter 0,1 (explizite Breite/Höhe für Produktbilder setzen)
  • TBT unter 200 ms (nicht kritische Shopify-Apps verzögern oder entfernen)

6. Pflichtseiten nach deutschem Recht (häufige Auslöser bei Shops mit DE-Markt)

Deutschland verlangt eine vollständige Liste verpflichtender Seiten und Hinweise. Fehlt eine davon, kann das gleichzeitig die GMC-Prüfung scheitern lassen und eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale oder eines Mitbewerbers auslösen:

  • Impressum (§ 5 TMG - Telemediengesetz): vollständige juristische Person (Firmenname inkl. Rechtsform), Anschrift, Kontakt (E-Mail + Telefon), Registergericht und Handelsregisternummer (HRB für GmbH/AG, HRA für e. K.), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), bei Berufsregelungen: zuständige Aufsichtsbehörde. Ein Link „Impressum” muss von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.
  • Datenschutzerklärung (DSGVO Art. 13 + § 13 TMG + TTDSG Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz): vollständige Auflistung aller Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger (auch Drittländer wie USA - relevant für Shopify, Cloudflare, Google), Speicherdauern, Betroffenenrechte.
  • Cookie-Banner (TTDSG § 25, deutsche ePrivacy-Umsetzung): Opt-in-Pflicht für alle nicht-essentiellen Cookies, gleichberechtigter „Alle ablehnen”-Button, kein vorausgefülltes Häkchen, kein Cookie-Wall. Der Crawler von Google darf nicht durch eine Cookie-Wall blockiert werden - markiert als Verbergen von Inhalten.
  • AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen): nicht zwingend, aber bei B2C-Versandhandel praktisch unverzichtbar (§§ 305 ff. BGB regeln Einbeziehung und Inhaltskontrolle).
  • Widerrufsbelehrung (§ 312g BGB + Art. 246a EGBGB): exakter gesetzlicher Wortlaut der Musterwiderrufsbelehrung, 14-Tage-Frist, Muster-Widerrufsformular als separates Dokument bereitstellen. Formfehler werden vom OLG-Reigen routinemäßig als unwirksame Belehrung gewertet - die Frist verlängert sich dann auf bis zu 12 Monate.
  • Link zur OS-Plattform (EU-Verordnung 524/2013): leicht zugänglicher anklickbarer Link auf https://ec.europa.eu/consumers/odr im Impressum oder Footer.
  • BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) - formal nur für öffentliche Stellen verpflichtend, aber zunehmend von größeren Marken im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025 antizipiert.

Lösung:

  • Impressum-Generator (z. B. e-recht24, IT-Recht Kanzlei) verwenden, alle Pflichtangaben einsetzen, im Footer global verlinken
  • Datenschutzerklärung prüfen, alle eingesetzten Tools auflisten (Shopify, Cloudflare, Google Fonts lokal hosten, Klaviyo etc.)
  • Cookie-Banner mit „Alle ablehnen”-Button auf Augenhöhe zu „Alle akzeptieren” - keine Dark Patterns
  • Widerrufsbelehrung wortwörtlich aus dem aktuellen Mustertext nach EGBGB übernehmen (kein selbst formulierter Text)
  • OS-Plattform-Link im Footer ergänzen

Die Vorgehensweise zur Wiederherstellung

Da diese Sperre technischer Natur ist, ist der Zyklus schneller als bei Falschdarstellung:

  1. Führen Sie alle 5 oben genannten Prüfungen durch (unser Prevention-Scanner erledigt das in 60 Sekunden über 45 Regeln)
  2. Beheben Sie jedes markierte Problem
  3. Testen Sie erneut mit dem Test für Rich-Suchergebnisse von Google, Lighthouse und curl auf Feed-URLs
  4. Warten Sie 24 Stunden auf den erneuten Crawl von Google
  5. Bestätigen Sie das positive Re-Evaluation-Signal über das productstatuses-Delta
  6. Beantragen Sie eine Überprüfung

Die meisten Sperren wegen „Webseite muss verbessert werden” werden beim ersten Versuch wieder aufgehoben, sobald alle technischen Probleme tatsächlich behoben sind. Die 6 %, bei denen das nicht passiert, haben meist eine übersehene Mixed-Content-Referenz oder ein CDN, das speziell für den User-Agent von AdsBot 4xx zurückliefert.


Probieren Sie den kostenlosen Prevention-Scan aus - er durchläuft die vollständige technische 43-Regeln-Pipeline (SSL, Schema, robots.txt, Lighthouse, Validierung der Landingpages) und legt in unter einer Minute jede Lücke offen.

Die Einspruch-Checkliste für diesen Sperrgrund

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